Spielangebot und Standort
Die Spielbank Mainz befindet sich in der Rheinstraße 59, direkt gegenüber der Rheingoldhalle. Damit liegt sie wirklich zentral in der Stadt und nicht irgendwo am Rand. Das Haus ist im Prinzip in zwei Bereiche geteilt: klassische Tischspiele mit echten Croupiers und ein Automatensaal, der schon tagsüber geöffnet hat.
An den Tischen werden Roulette, Black Jack und Poker gespielt. Wer lieber für sich bleibt, landet eher im Automatenbereich. Nach Angaben aus Drittquellen stehen dort ungefähr 180 Geräte: Video-Slots, elektronisches Roulette, Video Poker, Keno, elektronisches Black Jack und ein Multi-Roulette mit rund 30 Touchscreen-Plätzen. Diese Werte stammen nicht aus einer offiziellen Betreiberliste, sie sind nur als Orientierung zu verstehen. Wer es genau braucht, ruft kurz unter +49 6131 97100 an oder schreibt eine Mail an [email protected].
Zum Angebot gehört außerdem eine Bar, an der Getränke und kleinere Snacks ausgegeben werden. Donnerstags und sonntags werden Bingo-Pakete verkauft. Wer mitspielen möchte, fragt am Einlass oder am Infopunkt nach, dort gibt es in der Regel aktuelle Hinweise.
Tischspiele - Zeiten im Überblick
| Spielart | Öffnungszeit täglich |
|---|---|
| Roulette | 18:00 - 02:30 Uhr |
| Black Jack | 18:15 - 02:00 Uhr |
| Poker / Texas Hold’em | nach Aushang / Turnierplan |
Eine kleine Besonderheit: Die städtische Infoseite der Stadt Mainz führt für Black Jack abweichend die Zeit von 19:30 bis 02:30 Uhr auf. Dieser Unterschied wird in den Quellen nicht erklärt. Wer sich darauf verlassen muss, zum Beispiel für eine verabredete Runde, klärt das besser direkt mit der Spielbank. Ein kurzer Anruf vor dem Abend spart hier Ärger - das gilt im Grunde für alle zeitkritischen Fragen.
Öffnungszeiten und Schließtage
Der Automatensaal öffnet täglich um 11:00 Uhr und schließt wieder um 04:00 Uhr morgens. Die Tischspiele kommen erst abends hinzu. An einigen gesetzlichen oder stillen Feiertagen bleibt die gesamte Spielbank geschlossen.
An diesen Tagen ist nach vorliegenden Informationen kein Betrieb:
- Karfreitag
- Volkstrauertag
- Totensonntag
- Heiligabend (24. Dezember)
- Weihnachtstag (25. Dezember)
An Allerheiligen, dem 1. November, startet der Betrieb erst ab 20:00 Uhr, dann aber für alle Bereiche. Für Rosenmontag werden vereinzelt abweichende Öffnungszeiten genannt. Wer in der Karnevalszeit oder allgemein rund um Feiertage einen Besuch plant, sollte im Vorfeld kurz nachfragen - sonst steht man im Zweifel vor geschlossener Tür.
Öffnungszeiten auf einen Blick
| Bereich | Reguläre Öffnungszeit |
|---|---|
| Automatenspiel | täglich 11:00 - 04:00 Uhr |
| Roulette | täglich 18:00 - 02:30 Uhr |
| Black Jack | täglich 18:15 - 02:00 Uhr |
| Allerheiligen (1. Nov.) | ab 20:00 Uhr, alle Bereiche |
Zugang, Alter und rechtlicher Rahmen
Der Zutritt ist nur Erwachsenen erlaubt. Mindestalter: 18 Jahre. Ohne Ausweis kein Einlass - unabhängig davon, wie eindeutig jemand älter wirkt. In der Praxis werden Personalausweis und Reisepass akzeptiert, andere Dokumente sind nicht gesichert bestätigt.
Laut übereinstimmenden Drittquellen wird kein Eintrittsgeld verlangt. Ein offizielles Preisblatt mit einer Null-Euro-Angabe ist öffentlich nicht auffindbar, mehrere voneinander unabhängige Quellen kommen aber zu diesem Ergebnis. Wer sich daran stört, kann vorab in der Spielbank nach einem aktuellen Stand fragen.
Rechtlich bewegt sich das Angebot im Rahmen des deutschen Glücksspielstaatsvertrags und der Regelungen des Landes Rheinland-Pfalz. Stationäre Spielbanken wie in Mainz benötigen dafür eine staatliche Konzession, sie stehen unter Aufsicht der zuständigen Landesbehörde. Welche konkrete Stelle für diesen Standort im Detail verantwortlich ist, lässt sich aus frei zugänglichen Dokumenten nicht eindeutig ableiten. Für formale Fragen oder Beschwerden ist Rheinland-Pfalz als Bundesland aber die richtige Adresse.
Gesetzlich verankert ist auch der Spielerschutz. Verantwortungsvolles Spielen ist keine bloße Floskel, sondern Teil der Vorgaben. Wer merkt, dass der eigene Umgang mit Glücksspiel aus dem Ruder läuft, findet Unterstützung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) oder bei der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS). Diese Kontakte sind tatsächlich nutzbar, nicht nur Pflichtangaben im Kleingedruckten.



